Notarkosten
Guter Rat muss nicht teuer sein.
Notare erheben für Beurkundung, Beglaubigung und Beratung Gebühren und Auslagen nach den Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Höhe der Kosten (Gebühren und Auslagen) ist in dem GNotKG für jede Tätigkeit verbindlich festgeschrieben. Höhere oder niedrigere als die gesetzlich festgelegten Kosten dürfen nicht erhoben werden. Das GNotKG gilt gleichermaßen für alle deutschen Notare. Notare sind zur Kostenerhebung verpflichtet. Die korrekte Kostenerhebung wird regelmäßig von der Ländernotarkasse A.d.ö.R. überprüft.
Das GNotKG schreibt sogenannte „Wertgebühren“ vor. Die Höhe der Notarkosten hängt deshalb vom wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit für die Beteiligten und nicht vom Arbeitsaufwand des Notars und seiner Mitarbeiter ab. Mit der Beurkundungsgebühr ist die gesamte vorangegangene Beratung mit abgegolten.
Wir informieren Sie selbstverständlich auch gern vor Inanspruchnahme unserer Leistungen über die im konkreten Fall zu erhebenden Gebühren und Auslagen.
Notar Frank Scherzer
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